Ausländerrecht

Wir beraten Unternehmen, ihre Mitarbeiter oder Mitglieder ihrer gesetzlichen Organe sowie deren Familienangehörige im Bereich des Einwanderungsrechts. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsiedlung in die Tschechische Republik und ins Ausland.

Wir bieten Unternehmen, die Arbeitskräfte aus Ländern der Europäischen Union oder aus Drittstaaten suchen, umfassende rechtliche Unterstützung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses, um alle Risiken, die mit der Beschäftigung von Ausländern verbunden sind, zu minimieren.

Personen, die in der Tschechischen Republik rechtlichen Beistand in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus suchen, sei es, um zu studieren, zu arbeiten, ein Unternehmen zu gründen oder ihre Familie nachzuholen, helfen wir bei der Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen.

Wir vertreten unsere Mandanten vor staatlichen Verwaltungsbehörden, leisten Rechtshilfe bei der Erstellung von Anträgen und Dokumenten einschließlich deren beglaubigter Übersetzungen und bieten eine umfassende Beurteilung von Aspekten der Sozialversicherung, der Steuern oder der Wahl des Rechts, das das Vertragsverhältnis vorübergehend regeln soll.

Womit wir Ihnen als Unternehmer helfen können:

  • Allgemeine Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Ausländeraufenthaltsgesetz und dem Arbeitsgesetz;
  • die Entsendung von Arbeitnehmern in die Tschechische Republik oder innerhalb der EU und ihre unternehmensinterne Versetzung;
  • Rechtsbeistand und Vertretung des Arbeitgebers gegenüber staatlichen Behörden im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern (Meldungoffener Stellen, Verhandlungen mit dem Arbeitsamt über Stellenausschreibungen, Vertretung bei Kontrollen der Einhaltung von Verpflichtungen durch staatliche Behörden);
  • die Beurteilung Ihrer arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.

Womit wir Ihnen helfen können, wenn Sie eine ausländische Person sind:

  • Visa, langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt für EU-Bürger, ihre Familienangehörigen oder Drittstaatsangehörige;
  • Rechtshilfe in Verfahren zur behördlichen Ausweisung eines Ausländers und in Verfahren zur Ausreisepflicht, einschließlich Rechtshilfe bei der Inhaftierung eines Ausländers;
  • umfassende Zusatzleistungen für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerausweise, Blue Cards, Einholung von Arbeitsgenehmigungen), angehende Unternehmer (Einholung des Gewerbescheins, Anmeldung von Pflichtabgaben, Gründung eines Unternehmens);
  • Internationaler Schutz (Asyl und zusätzlicher Schutz);
  • Erwerbung der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik;
  • Vertretung in Verfahren des Innenministeriums der Tschechischen Republik und der Fremdenpolizei;
  • Wenn Sie mit Ihrem Antrag im Verwaltungsverfahren keinen Erfolg haben, sind wir bereit, Ihre Rechte vor der Verwaltungsjustiz zu verteidigen;
  • Beurteilung der steuerlichen Pflichten sowie der Rechte und Pflichten des Ausländers im Bereich der sozialen Sicherheit.

Wir beraten Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Familien sowie Mitglieder von gesetzlichen Organe im Bereich des Einwanderungsrechts. Wir unterstützen Kunden bei der Umsiedlung in die Tschechische Republik, aber auch ins Ausland.