30.12.2024 12:38
Zum 1. Januar 2025 tritt eine Novelle des Einkommensteuergesetzes in Kraft, die grundlegende Änderungen der Steuerbefreiung von Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Wertpapieren durch natürliche Personen mit sich bringt.
Die wichtigsten Änderungen
Bis zum 31. Dezember 2024 sind die Einkünfte natürlicher Personen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Anteilen an Handelsgesellschaften vollständig von der Einkommensteuer befreit, wenn der so genannte Zeit Test erfüllt ist, d.h. 3 Jahre im Falle von Wertpapieren und 5 Jahre im Falle von Anteilen an Handelsgesellschaften.
Mit der Novelle wird eine Grenze von 40 Mio. CZK pro Steuerpflichtigen und Jahr für die Befreiung solcher Einkünfte eingeführt, wobei die Grenze für alle Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen zusammengerechnet wird.
Was bedeutet die Änderung in der Praxis?
- Die neue Einkommensteuer wird auf Gewinne angewandt, die sich aus der Wertsteigerung von Aktien und Wertpapieren nach dem 1. Januar 2025 ergeben. Die Grundlage für die Berechnung der Steuer ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis nach diesem Datum und dem Marktwert zum 31. Dezember 2024.
- Das Gesamteinkommen für das Steuerjahr muss aufgrund der Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Einkünften aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 10 % und einem steuerfreien Einkommen von 90 % nur eine Ausgabe in Höhe von 10 % der Gesamtausgaben mit dem Einkommen verrechnet werden kann.
- Falls Sie von diesen Änderungen im Jahr 2025 und darüber hinaus betroffen sein könnten, d.h. wenn Sie den Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft oder den Verkauf von Wertpapieren in der Zukunft in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, im Jahr 2025 den Marktwert der Wertpapiere zum 31. Dezember 2024 zu ermitteln. Es wird selbstverständlich möglich sein, eine Bewertung in der Zukunft anzufordern, aber es kann schwieriger sein, eine Bewertung mehrere Jahre rückwirkend in der Zukunft zu erstellen.
Wie wir Ihnen helfen können
Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese Änderung des Einkommensteuergesetzes und ihre Auswirkungen auf Ihre konkrete Situation. Wir helfen Ihnen auch bei der Bewertung Ihrer Aktien oder Wertpapiere und bei der Vermittlung von kooperierenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da!