Vermögenssteuergesetz

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31.05.2021 11:51

Vermögenssteuergesetz

Seit dem 1. Dezember 2016 ist das Gesetz Nr. 321/2016 der Sammlung in Kraft getreten, wodurch manche Gesetze im Zusammenhang mit Vermögenssteuergesetz geändert werden. Diese Norm ändert vor allem das Gesetz über Einnahmesteuer, aber auch Strafgesetzbuch.

In das Gesetz über Einnahmesteuer wurden 8 neue Bestimmungen (§38x-§38ze) eingegliedert, die in das tschechische Recht ein neues Institut des Beweises des Eigentumsursprungs auf die Aufforderung des Steueramts einführen. Das Steueramt kann die Aufforderung in dem Fall erstatten, falls es einen Zweifel an dem Zuwachs des Eigentums gegenüber den Einnahmen hat, die dem Steueramt bekannt sind. Die Grenze für so eine Differenz liegt bei 5 Millionen CZK, wobei sollte diese Grenze überschritten werden, ist der Steuerzahler die Überschreitung verpflichtet zu beweisen:

a) mit ordentlich versteuerten Einnahmen;

b) mit ordentlich versteuerten Einnahmen oder

c) mit von der Versteuerung ausgenommenen Einnahmen.

Sollten die Einnahmen nicht belegt werden, ist das Steueramt berechtigt von dem Steuerzahler eine Erklärung über sein Eigentum zu verlangen. Sollte bei den nicht bewiesenen Einnahmen die Steuer höher als 2 Millionen sein, kann das Steueramt dem Steuerzahler die Steuer laut den Hilfsmitteln auf besondere Weise vorschreiben und es kann weiterhin Sondergeldstrafe in der Höhe von 50-100% von der zusätzlichen Steuer verlangen, abhängig von der Kooperationsbereitschaft des Steuerzahlers mit dem Steueramt.

ADiese Änderung betrifft auch die Straftat der Verletzung der Pflicht über wahrhafte Erklärung über Eigentum (§ 227 des Strafbuches), wo die obere Grenze der Rate der Freiheitsstrafe von einem Jahr auf drei Jahre erhöht wird und ausser der bestehenden alternativen Strafe des Verbotes der Tätigkeit besteht auch die nächste Möglichkeit – Geldstrafe zu bezahlen.

Im Rücksicht auf die jetzige Absenz der Durchführungsvorschriften und Applikationspraxis, kann die Auswirkung dieses Gesetzes nur geahnt werden, jedoch bereits jetzt ist es möglich vor allem auf die Übertragung der Beweislast vom Verwaltungsorgan auf den Steuerzahler aufmerksam zu machen. Gleichzeitig entsteht die Frage, ob die einigen Bestimmungen dieses Gesetzes nicht retroaktiv wirken, d.h. rückwirkend auf die Zeit bevor es in die Kraft getreten ist.

Das Vermögenssteuergesetz wird vom Steueramt auf die Steuererklärung für das Jahr 2016 appliziert. Wir werden die Entwicklung der zusammenhängenden Gesetzgebung laufend verfolgen und sind bereit, seine Auswirkung mit Ihnen und in der Zusammenarbeit mit den renommierten Steuerberatern zu konsultieren.