EU-Verordnung über künstliche Intelligenz. Sie betrifft auch tschechische Unternehmen.

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05.08.2024 13:35

Die Europäische Union hat die Initiative ergriffen und beginnt, Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz auf dem Gebiet der Europäischen Union aufzustellen. Der aktuelle Schritt ist das Gesetz über künstliche Intelligenz. Dies ist weltweit die erste Verordnung, die den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz umfassend regelt.

EU-Verordnung über künstliche Intelligenz. Sie betrifft auch tschechische Unternehmen.

Mit dieser Verordnung soll versucht werden, die Regeln so festzulegen, dass wir – Menschen und Unternehmen – so viel wie möglich von der künstlichen Intelligenz profitieren, während ihr Missbrauch oder ihre unerwünschten Auswirkungen minimiert werden.

Gleichzeitig sendet die Europäische Union mit diesem KI-Gesetz eine klare Botschaft an Unternehmen und Konzerne, die mit KI arbeiten, dass es für sie an der Zeit ist, ihre Mitarbeiter intensiv in KI zu schulen.

Das Vorhandensein von KI und ihre branchenübergreifende Anwendung ist eine Realität, und um sie effektiv und nutzbringend einzusetzen, müssen die Kenntnisse der Mitarbeiter in diesem Bereich kontinuierlich verbessert werden.

Und wie viel Zeit haben die Unternehmen?

  • Das Gesetz über künstliche Intelligenz wird bereits am 2. August 2024 in Kraft treten.
  • Die Verordnung als Ganzes wird am 2. August 2026 in Kraft treten.
  • Die Verpflichtung für Arbeitgeber, die Kompetenz ihrer Mitarbeiter im Umgang mit KI zu verbessern, tritt jedoch bereits im Februar 2025 in Kraft.

Und was ist, wenn Unternehmen nicht mit der Schulung ihrer Mitarbeiter beginnen?

Derzeit sieht das KI-Gesetz keine Strafen für die Nichteinhaltung der obligatorischen KI-Schulungen vor. Die europäische Norm soll vermitteln, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handelt, dem Unternehmer und Manager große Aufmerksamkeit schenken sollten. Und das nicht nur im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Die neuen Regeln kategorisieren KI-Systeme auch nach ihrem Risikogehalt: KI-Systeme – verbotene, mit hohem Risiko, begrenztem Risiko und minimalem Risiko.

So werden beispielsweise KI-Systeme, die unterschwellige Manipulationen vornehmen, Menschen auf der Grundlage biometrischer Daten klassifizieren oder einige Fälle von vorausschauender Polizeiarbeit verboten.

Felix a spol. bietet Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung der KI-Verordnung.

Wir sind Gründungsmitglied der Anwaltsvereinigung für AI und unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der EU-KI-Verordnung.

Kontaktieren Sie uns unter: akf@akf.cz.

Den vollständigen Text der Verordnung 2024/1689.