Neue Regeln für die Zustellung: Fiktion der Zustellung

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13.08.2024 17:14

Schuldet Ihnen jemand Geld und ist nicht bereit zu zahlen? Oder stellen Sie ein Schriftstück an eine Person zu, die auf den Hauptwohnsitz im Gemeindeamt hat? Dann sollten Sie aufpassen, denn eine wichtige Änderung der Zustellungsvorschriften ist in Kraft getreten. Die entsprechende Änderung der Zivilprozessordnung gilt ab dem 1. Juli 2024.

Neue Regeln für die Zustellung: Fiktion der Zustellung

Zustellung von Mahnbescheiden in eine Datenbox

Ein Mahnbescheid ist eine Möglichkeit, eine Forderung einzutreiben, wenn Sie ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden wollen. Der Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls ist eine besondere Form der Klage – schnell und effizient.

Bisher musste der Mahnbescheid dem Antragsgegner – also dem Schuldner – zugestellt werden. Der Schuldner hatte dann fünfzehn Tage Zeit, die Schuld zu begleichen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Im Falle der Zustellung in eine Datenbox wurde der Zahlungsauftrag annulliert und ein normales Gerichtsverfahren eingeleitet, wenn sich die Person nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Zustellung in die Datenbox einloggte.

Die Änderung der Zivilprozessordnung, die ab dem 1. Juli 2024 gilt, ändert dies. Und wie genau?

Neu ist, dass der Ablauf von 10 Tagen nach der Zustellung in die Datenbox die sogenannte Zustellungsfiktion auslöst und die Frist für die Zahlung der Schuld oder die Einlegung eines Widerspruchs zu laufen beginnt.

Zustellung von Schriftstücken an die Meldestelle

Die Fiktion der Zustellung von Schriftstücken an Personen, die mit ständigem Wohnsitz beim Gemeindeamt (Meldeamt) gemeldet sind, unterliegt ebenfalls der Zustellung von Schriftstücken. Das Gericht ist nunmehr verpflichtet, solche Schriftstücke bei Gericht zu hinterlegen und die betreffende Person durch Aushang an der Gerichtstafel aufzufordern, das Schriftstück bei Gericht abzuholen oder eine andere Zustellungsanschrift anzugeben.

Holt die Person das Schriftstück nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Aushang der Ladung ab oder teilt sie keine neue Anschrift mit, so gilt das Schriftstück als zugestellt, auch wenn der Empfänger nicht tatsächlich davon in Kenntnis gesetzt worden ist.

Diese Änderungen der Zivilprozessordnung sollen zu einer schnelleren Beitreibung von Forderungen durch die Gläubiger beitragen und das Interesse an der Anwendung des Zahlungsbefehls erhöhen.

Haben Sie es mit einem Mahnbescheid oder einer Zustellung zu tun?

Das Team von Felix a spol. ist bereit, Ihnen die nötige Unterstützung zu geben. Sie können Ihre Fragen an akf@akf.cz senden.