21.01.2025 12:33
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), um die Produktsicherheit auf dem Markt zu verbessern und die Verbraucher besser zu schützen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten. Diese Verordnung ersetzt die ältere Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und ist eine Antwort auf die neuen Herausforderungen der Globalisierung, Digitalisierung und moderner Geschäftsmodelle.
Was ist die GPSR?
Die GPSR (General Product Safety Regulation – Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit) ist eine von der Europäischen Union verabschiedete Rechtsvorschrift, deren Hauptziel es ist, sicherzustellen, dass die auf den Markt gebrachten Produkte für die Verbraucher sicher sind. Die Verordnung gilt für alle Hersteller, Importeure, Großhändler und Online-Händler, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Sie gilt nicht nur für neue Produkte, sondern auch für gebrauchte, reparierte oder überholte Produkte, die in der EU kostenlos oder gegen eine Gebühr vertrieben werden. Die GPSR gilt nicht für Produkte, die bereits unter besondere Rechtsvorschriften fallen, wie Lebensmittel, Arzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten.
Darüber hinaus werden die Unternehmer verpflichtet, die Produktunterlagen aufzubewahren und auf Anfrage der Behörden spezifische Produktinformationen (Risiken, Beanstandungen, Abhilfemaßnahmen) zehn Jahre lang bereitzustellen sowie Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette sechs Jahre lang bereitzustellen.
Nach der neuen Verordnung soll die Verpflichtung, Aufsichtsbehörden und Verbraucher über gefährliche Produkte und Unfälle zu informieren, und soll in erster Linie durch das Frühwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX), und über das Portal Safety Business Gateway erfüllt werden.
Hauptverantwortlichkeiten im Rahmen des GPSR
Für Hersteller:
- Sicherheitsbewertung: Die Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts eine Risikoanalyse durchführen und dabei die potenziellen Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher berücksichtigen.
- Technische Unterlagen: Die obligatorische Registrierung einschließlich der Sicherheitsbewertung und anderer Informationen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Produktkennzeichnung: Jedes Produkt muss eindeutige Identifizierungsdaten wie Name, Marke, Kontaktangaben des Herstellers und gegebenenfalls Seriennummer enthalten.
- Sicherheitshinweise: Den Produkten müssen Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise in der Sprache des Landes beigefügt sein, in dem das Produkt verkauft wird.
- Überwachung und Meldung: Die Hersteller müssen die auf dem Markt befindlichen Produkte überwachen und die zuständigen Behörden und die Verbraucher unverzüglich informieren, sobald eine Gefahr festgestellt wird.
Für Importeure:
- die Überprüfung der Übereinstimmung: Die Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Normen entsprechen und über die erforderlichen Unterlagen verfügen.
- Rückverfolgbarkeit. Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Produkten und ihrer Lieferkette.
- Beschriftung und Dokumentation. Auf der Verpackung müssen die Kontaktdaten des Importeurs angegeben sein, der auch für die Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens 10 Jahre verantwortlich ist.
Für Vertriebshändler:
- Kontrolle vor dem Vertrieb: Die Vertriebshändler sind dafür verantwortlich, dass die Produkte korrekt beschriftet sind und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Meldung von Risiken und Zusammenarbeit beim Rückruf von Risikoprodukten: Stellt ein Vertriebshändler eine potenzielle Gefahr fest, muss er den Hersteller oder Importeur informieren und beim Rückruf sowie bei Weitergabe der Auskunft an die Verbraucher mitwirken.
Pro provozovatele e-shopů:
- Transparentnost: Online prodejci musí na svých platformách uvádět informace o výrobci, jeho kontaktní údaje a bezpečnostní pokyny.
- Monitoring a odstraňování: Povinnost aktivně sledovat nabídku produktů a odstranit z prodeje rizikové výrobky.
- Registrace na portálu Safety Gate a namátková kontrola bezpečnosti nabízených výrobků pomocí této a jiných veřejných databází.
Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung
Bei Nichteinhaltung werden Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens auf dem EU-Markt verhängt. In der Tschechischen Republik wird die Anwendbarkeit der Verordnung durch das neue Gesetz Nr. 387/2024 Slg. über die allgemeine Produktsicherheit und über Änderungen bestimmter damit zusammenhängender Gesetze sichergestellt, das für bestimmte Verstöße eine Höchststrafe von bis zu 50 Mio. CZK vorsieht. Die tschechischen Aufsichtsbehörden haben jedoch noch keinen genauen Zeitpunkt festgelegt, wann sie mit der aktiven Überwachung des GPSR beginnen werden.
Wie soll man sich vorbereiten?
Die Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen, sollten ihre Produkte, Verfahren und Unterlagen so bald wie möglich überprüfen. Insbesondere muss folgenden Punkten erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden:
– Bewertung der Produktsicherheit,
– die korrekte Beschriftung von Produkten in der Sprache des betreffenden Landes und in Übereinstimmung mit den GPSR und
– die Einführung von Systemen zur Produktverfolgung und Risikokommunikation.
Die GPSR-Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Verbraucherschutzes und einer Modernisierung der Regeln für den Handel auf dem europäischen Markt. Sie bringt zwar mehr Kosten und Verwaltungsaufwand mit sich, zielt aber auf einen faireren Markt und ein sichereres Umfeld für die Verbraucher ab.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen alle Anforderungen der GPSR erfüllt, unsere Anwaltskanzlei hilft Ihnen gerne dabei, die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.