Streit um das Eigentum des Slawischen Epos

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31.05.2021 11:45

Streit um das Eigentum des Slawischen Epos

Zu Zeit behandelt das Stadtgericht für Prag 1 den Streit ums Eigentum des Slawischen Epos zwischen John Mucha und der Hauptstadtgemeinde Prag, die der leitende Partner unseres Anwaltsbüros JUDr. Roman Felix vertritt. Er führt zu diesem Fall folgendes an:

„Es handelt sich um einen komplizierten Rechtsstreit, allerdings die Tatsache, dass dieses monumentale Kunstwerk der Hauptstadt Prag gehört, lässt sich nicht nur aus den historischen Dokumenten, sondern auch vor allem aus dem Beschluss des Ministeriums für Kultur vom 1993 schliessen, der aufgrund des Gesetzes über das Eigentum der Gemeinden erstellt wurde. Dieser Beschluss geht von gutem Willen aus, womit die Hauptstadt Prag im 1993 den Gemäldezyklus übernommen hat. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass der Spender des Gemäldezyklus der amerikanische Mäzen Charles Crane war, der dazu das Eigentumsrecht aufgrund des zwischen ihm und Alfons Mucha abgeschlossenen Vertrages über das Werk erworben hat. Aufgrund dieses Vertrages hat er auch für das Werk ordentlich bezahlt und Alfons Mucha war niemals sein Eigentümer, sondern nur ein Verfertiger.“

Slawisches Epos ist ein Zyklus von zwanzig grossformatigen Gemälden, womit der Maler Alfons Mucha die Geschichte der slawischen Völker zusammengefasst hat. Das Slawische Epos wird für das Hauptwerk seines Schaffens gehalten und wird dieser Zyklus in Japan ausgestellt.

JUDr. Felix beschäftigt sich mit der Problematik des Slawischen Epos kontinuierlich seit dem Jahr 2010, als er die Hauptstadtgemeinde Prag im Streit um die Platzierung des Zyklus mit der Stadt Moravský Krumlov begonnen hat zu vertreten. Während seiner Vorbereitung hat er eine ganze Reihe von Unterlagen durchstudiert, angefangen mit Rechtsunterlagen vom letzten Jahrhundert bis zur Muchas Korrespondenz mit dem Mäzenen Crane.