Verabschiedung des Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten und neue Regeln für den Umgang mit Geburtsnummern

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31.05.2021 11:20

Verabschiedung des Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten und neue Regeln für den Umgang mit Geburtsnummern

Fast nach einem Jahr seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist es dem tschechischen Parlament gelungen, die entsprechende Anpassungsgesetzgebung zu verabschieden, die sowohl die Verarbeitung personenbezogener Daten als auch das begleitende Änderungsgesetz betrifft, wodurch Teiländerungen von weiteren Rechtsvorschriften realisiert werden. Dank der Anpassungsgesetzgebung, die in mancher Hinsicht die europäische Gesetzgebung ergänzt und leicht durch europäische Regelung modifiziert, wird die Datenschutz-Grundverordnung in die hiesige Rechtsordnung „eingesetzt“.

Zu diesem Zeitpunkt warten beide Gesetze auf die Unterschrift des Präsidenten der Republik. Wenn der Präsident seine Unterschrift einschließt, werden sie am Tag ihrer Veröffentlichung in der Gesetzsammlung in Kraft treten.

Das Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten, neben den Fragen der Position des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, seiner Befugnisse nach der allgemeinen Verordnung, oder die Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der von der Verordnung nicht erfassten Fälle (z. Suche und Erkennung von Straftaten, etc.), ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung in mehreren Aspekten, wenn zum Beispiel: (a) bestimmt das Alter des Kindes in Bezug auf die Dienste der Informationsgesellschaft für 15 Jahre (b) spezifiziert die Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung eines Verträglichkeitstests der Zwecke (c) Es definiert die Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Folgenabschätzung zum Schutz personenbezogener Daten oder von der Verpflichtung, den Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren, (d) konkretisiert die Bedingungen für die Ernennung des Datenschutzbeauftragten usw.

Darüber hinaus bringt das Begleitgesetz eine Reihe von Teiländerungen in die vielen Vorschriften. Wir möchten auf die positive und notwendige Veränderung in der Rechtsregelung hinweisen, wie es notwendig ist, mit den Geburtsnummern umzugehen.

Die bestehende Rechtsregelung sieht vor, dass mit der Geburtsnummer nur in diesen Fällen umzugehen möglich ist (a) bei den Tätigkeiten von Ministerien, anderen Verwaltungsbehörden und generell bei der Ausübung der öffentlichen Verwaltung (Kataster der Immobilien, Evidenz von Versicherten der Krankenkassen, etc.), (b) wenn das Gesetz dies verlangt ( der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer in der Krankenversicherung unter seiner Geburtsnummer, etc.) zu registrieren, und (c) unter der Voraussetzung, dass der Inhaber der Geburtennummer oder sein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung gegeben hat. Die Zustimmung, bei der der Grundsatz der Notwendigkeit gilt (nicht akzeptiert werden kann, wenn die Geburtsnummer für den verfolgten Zweck nicht erforderlich ist), muss sie den Anforderungen der Datenschutzbestimmungen entsprechen.

Kurzum: Nach den geltenden Rechtsvorschriften ist es beispielsweise nicht möglich, die Geburtsnummer von Schuldnern zum Zwecke der Rückforderung von Forderungen zu erheben und weiter zu verarbeiten.

Das Begleitgesetz wird das Paradigma ändern, wann es möglich ist, die Geburtsnummer zu benutzen, und zwar auch dann, wenn es für die Durchsetzung privat-rechtlicher Ansprüche oder für die Verhinderung der nicht zurückgezahlten Forderungen, notwendig ist, das heißt, im Fall der oben beschrieben wurde. Die Voraussetzung ist, dass spezifische Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Inhaber der Geburtsnummer ergriffen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel: (a) technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, (b) Überprüfung der Identität der Person, die auf die Geburtsnummer zugreift, und Erfassung von Zugriffen, Einfügung, Veränderung, etc., (c) Die betroffenen Personen über den Umgang mit ihrer Geburtsnummer zu informieren oder (d) die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.

Durch die Wirksamkeit des Verarbeitungsgesetzes und des Begleitgesetzes wird der grundlegende rechtliche Rahmen der neuen Datenschutzgesetzgebung komplett sein. Es ist daher an der Zeit, die Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung nachvollziehen, d. h. unter anderem in der Anknüpfung an den Inhalt des Verarbeitungsgesetzes und der unlängst veröffentlichten methodischen Empfehlung des Amtes zum Schutz personenbezogener Daten, zum Beispiel eine Folgenabschätzung zum Schutz personenbezogener Daten durchzuführen oder die Aufzeichnungen von Verarbeitungsaktivitäten erfassen. Sollte vorerst jemand gewartet haben und trotz der bisherigen starken Medienberichterstattung keinen großen Kopf mit dem Schutz personenbezogener Daten gemacht hat, sollte er sich nun die Arbeit genau anschauen und sofort anpacken, denn zusammen mit der Wirkung des Datenschutzgesetzes erwirbt das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ( (erst x endlich) die Möglichkeit, die Sanktionen wegen Verstöße gegen die allgemeine Datenschutz-Grundverordnung zu erteilen.

Autor: JUDr. Jakub Morávek, Ph.D.