08.12.2022 10:31
Wir möchten Sie auf eine wichtige Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO) aufmerksam machen.
Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar.
Nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union ist dieser schwerwiegende Eingriff nicht durch seinen Zweck, nämlich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, gerechtfertigt.
Einige EU-Länder (z. B. die Niederlande und Österreich) haben den öffentlichen Zugang zu ihren UBO-Registern bereits ausgesetzt. Die Auswirkungen der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die gesetzliche Regelung der Registrierung von wirtschaftlichem Eigentum in der Tschechischen Republik sind noch nicht bekannt, und das Justizministerium der Tschechischen Republik hat sich bisher nicht zu der Situation geäußert. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die tschechische Regelung des UBO-Registers und möglicherweise anderer öffentlicher Register, die ebenfalls auf dem Zugang der Öffentlichkeit zu registrierten personenbezogenen Daten beruhen, Änderungen erfahren wird.
Am 22. November 2022 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, die Wirksamkeit der Richtlinie (EU) 2018/843 vorübergehend auszusetzen, bzw. Artikel 30 Absatz 5 Buchstabe c der Richtlinie für ungültig zu erklären, der den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer ermöglicht.
Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten dar. Die zur Verfügung gestellten Informationen ermöglichen die Erstellung eines Profils mit bestimmten personenbezogenen Daten, der finanziellen Situation der betreffenden Person und Verknüpfungen zu Wirtschaftssektoren, Ländern und bestimmten Unternehmen, in die der wirtschaftliche Eigentümer investiert hat, so dass eine potenziell unbegrenzte Anzahl von Personen Informationen über die Eigentums- und finanzielle Situation der im Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragenen Person in Erfahrung bringen kann.
Nach Ansicht Gerichtshofs der Europäischen Union ist dieser schwerwiegende Eingriff nicht durch seinen Zweck, nämlich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, gerechtfertigt.
Unstrittig ist jedoch, dass Finanzinstitute und meldepflichtige Unternehmen weiterhin Zugang zum UBO-Register haben müssen. Die Entscheidung betrifft nur die Weitergabe von Daten an die Öffentlichkeit.
Einige EU-Länder (z. B. die Niederlande und Österreich) haben den öffentlichen Zugang zu ihren UBO-Registern bereits ausgesetzt. Die Auswirkungen der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die gesetzliche Regelung der Registrierung von wirtschaftlichem Eigentümern in der Tschechischen Republik sind noch nicht bekannt, und das Justizministerium der Tschechischen Republik hat sich bisher nicht zu der Situation geäußert. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die tschechische Regelung des UBO-Registers und möglicherweise anderer öffentlicher Register, die ebenfalls auf dem Zugang der Öffentlichkeit zu registrierten personenbezogenen Daten beruhen, Änderungen erfahren wird. Wir werden Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.
Die Nachricht zusammengestellt von JUDr. Adam Felix, LL.M., Ph.D.