„KONZEPTIONSNOVELLIERUNG “ DES ARBEITSGESETZBUCHES

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24.05.2021 10:50

Das Arbeitsgesetzbuch ist schon traditionell ein Interessenobjekt der Novellierungsbemühungen seitens des Gesetzgebers.

„KONZEPTIONSNOVELLIERUNG “ DES ARBEITSGESETZBUCHES

Das Arbeitsgesetzbuch ist schon traditionell ein Interessenobjekt der Novellierungsbemühungen seitens des Gesetzgebers. Nicht mal nach zwei Jahren von den grundsätzlichen Änderungen, die die Rekodifizierung des Privatrechts mit der Zentralposition des Gesetzes Nr. 89/2012 der Sammlung, Bürgerliches Gesetzbuch, gebracht hat, befindet sich zur Zeit in einer fortgeschrittenen Phase des Gesetzgebungsprozesses eine weitere umfangreiche „Konzeptionsnovellierung“ der arbeitsrechtlichen Vorschriften, die betrifft und als Zielsetzung die Änderung der traditionellen Institute hat, wie z.B. Urlaub, Übertragung auf andere Arbeitsposition, Vereinbarung über die Arbeiten ausserhalbe des Arbeitsverhältnisses (Vereinbarung über die Arbeitsdurchführung und Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit), aber auch die Rechtsregelung um ausführlichere Regelungen oder um ganz neue Institute (Home Office, Institut der Top-Führungskräfte usw.) zu ergänzen. Ausnahmsweise wird auch vorgeschlagen, bestimmte bestehende Institute aufzulösen (z.B. Möglichkeit der Vereinbarung der Lösung der Streitigkeiten von den arbeitsrechtlichen Beziehungen im Schiedsverfahren).

Aktuelles Verfahren der legislativen Arbeiten, die politische Unterstützung und (im Grunde genommen) zustimmenden Stellungnahme der Sozialpartner deutet an, dass der Entwurf der Novellierung des Arbeitsgesetzbuches bis zum Ende dieses Jahres als Regierungsentwurf des Gesetzes dem Abgeordnetenkammer des Parlaments der Tschechischen Republik vorgelegt sein sollte. Es deutet an, (obwohl es nicht möglich ist die genaue Form zu prädizieren) dass der Entwurf des Gesetzes angenommen sein sollte und das Arbeitsgesetzbuch also novelliert werden sollte.

Im Hinblick auf den Änderungsumfang und ihre Art, wobei manche Änderungen zweifellos auch die Softwareausstattung betreffen werden, womit die Lohnbuchhaltung und Mitarbeiter der Personalabteilungen arbeiten, ist es auf jeden Fall erwünscht den vorbereiteten Änderungen im ausreichenden Vorsprung entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen.