Mindestlohn 2017

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31.05.2021 10:12

Mindestlohn 2017

Bereits zum dritten Mal während der Wahlperiode der jetzigen Regierung wird der Mindestlohn erhöht, diesmal um eine Rekordsumme in der Höhe von 1100 CZK. Die Regierungsverordnung vom 5. Oktober 2016, erlassen unter der Nummer 336/2016 der Sammlung, erhöht den Mindestlohn auf 11.000 CZK, diese Verordnung tritt am 1.1. 2017 in Kraft und gleichzeitig wird die bisher gültige Bestimmung des § 4 aufgelöst, die erlaubt hat, den Arbeitsnehmern einen niedrigeren Lohn als Mindestlohn zu bezahlen, die parallel damit die Invalidenrente bekommen.

In den letzten fünf Jahren ist der gesetzlich pflichtige Mindestlohn nach der vorherigen sechsjährigen Stagnation um fast 40% gewachsen. Sollte der jetzige Trend der Aufstockung fortgesetzt werden, könnte der Mindestlohn in den folgenden Jahren die Höhe von 15.000 CZK erreichen. Für den Vergleich legen wir die Graphik der Entwicklung des Mindestlohns während der Zeit der Existenz der selbstständigen Tschechischen Republik bei.

Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns wird auch der sogenannte garantierte Lohn für die Berufsprofessionen nach der Art der geleisteten Arbeit erhöht. Im unternehmerischen Bereich entscheiden über die Höhe dieses Lohns die sogenannten Gruppen der Tätigkeiten, im öffentlichen Bereich dann die Gehaltsklassen. Der garantierte Lohn für die meisten Tätigkeiten ist also höher als der Mindestlohn und kann bis 22.000 CZK erreichen (siehe die Tabelle).