Spezifische Angaben zu jedem Unternehmen müssen in das Handelsregister eingetragen werden

ZURÜCK

21.01.2025 12:36

Am 11. Dezember 2024 veröffentlichte das Oberste Gericht der Tschechischen Republik einen Beschluss, Rechtssache Aktenzeichen Nr. 27 Cdo 3391/2023, in dem es feststellte, dass alle Handelsgesellschaften verpflichtet sind, den im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand so zu definieren, dass er ihren Gründungsrechtsakten (Gesellschaftsvertrag, Satzung) entspricht.

Spezifische Angaben zu jedem Unternehmen müssen in das Handelsregister eingetragen werden

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs muss der Inhalt der in das öffentliche Register eingetragenen Daten aus dem öffentlichen Register selbst ersichtlich sein. Daher kann der Geschäftsgegenstand nicht beispielsweise durch Verweis auf andere Dokumente, Register oder den Gesetzestext eingetragen werden, auch wenn es sich dabei um öffentlich auffindbare Quellen handelt. Gleichzeitig muss der Inhalt der Eintragung in das öffentliche Register mit dem Inhalt des Gründungsrechtsakts (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Statuten) übereinstimmen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik betrifft eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen, die in den letzten Jahrzehnten in ihren Gründungsdokumenten einen Verweis auf die Definition von Gewerben im Gewerbegesetz verwendet haben, um den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit zu definieren. Nach der Auslegung des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik müssen diese Gesellschaften nun alle Gewerbezweige ins Handelsregister eintragen, die nach dem Verweis auf das Gewerbegesetz als Geschäftsgegenstand in Frage kommen. In der Praxis bedeutet diese Anforderung, dass viele Dutzende verschiedener Gewerbezweige eingetragen werden müssen, die die betreffende Gesellschaft nicht betreibt und auch nie in Erwägung gezogen hat, zu betreiben.

Das Registergericht selbst kann die Gesellschaft auffordern, Abhilfe zu schaffen, und wenn eine solche Aufforderung unbeantwortet bleibt, kann im Extremfall die Liquidation der Gesellschaft angeordnet werden.

Wir möchten Ihnen gerne bei der Änderung der Gründungsunterlagen und der Eintragung ins Handelsregister behilflich sein.